Hygiene in Dortmund – Gesetzliche Belehrungen, Schulungen & Praxisberatung
Die Einhaltung höchster Hygienestandards ist im medizinischen Bereich, in der Pflege und im Umgang mit Lebensmitteln nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. Gesetzliche Vorschriften wie das Infektionsschutzgesetz (IfsG) oder die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) verlangen regelmäßige Schulungen und lückenlose Konzepte.
Bei Die Erste Hilfe Schule in Dortmund unterstützen wir Sie und Ihr Team umfassend. Vom schnellen Einzeltermin für Ihre gesetzliche Folgebelehrung bis hin zur maßgeschneiderten Hygiene-Beratung für Ihre Arztpraxis sind wir Ihr verlässlicher Partner im Herzen der City.

Unsere Hygiene-Dienstleistungen auf einen Blick
1. Hygiene-Folgebelehrung nach §43 IfsG (Gesundheitszeugnis)
Wer beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommt (z. B. in der Gastronomie, Hotellerie, in Kitas oder Pflegeheimen), benötigt die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass der Arbeitgeber diese Belehrung alle zwei Jahre wiederholen muss.
- Für Einzelpersonen: Buchen Sie Ihre Folgebelehrung ganz einfach über unseren öffentlichen Kalender und nehmen Sie Ihre Bescheinigung direkt mit.
- Für Betriebe (Inhouse): Wir führen die Folgebelehrung für Ihr gesamtes Team direkt bei Ihnen vor Ort im Betrieb durch.
2. Schulung zum Hygienebeauftragten (auf Anfrage)
In vielen sozialen und medizinischen Einrichtungen ist ein qualifizierter Hygienebeauftragter gesetzlich vorgeschrieben. Wir bilden Ihre Mitarbeiter praxisnah aus, damit sie die Einhaltung der Hygienevorschriften in Ihrer Einrichtung sicher überwachen, Infektionsrisiken minimieren und als kompetenter Ansprechpartner für das Team agieren können.
- Diese Schulung bieten wir flexibel auf Anfrage für Gruppen in unserer Schule oder als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort an.
3. Professionelle Hygiene-Beratung für Arztpraxen
Steht eine Begehung durch das Gesundheitsamt an oder möchten Sie Ihr Qualitätsmanagement auf den neuesten Stand bringen? Ein rechtssicherer Hygieneplan sowie ein strukturierter Reinigungs- und Desinfektionsplan sind das Fundament jeder Arztpraxis.
- Neuerstellung: Wir erstellen alle Pläne individuell und maßgeschneidert auf Ihre Fachrichtung und Ihre Praxisabläufe.
- Überarbeitung: Wir prüfen Ihre vorhandenen Pläne auf Aktualität (Konformität mit RKI- und DGUV-Vorgaben) und optimieren sie rechtssicher.

Ihre Vorteile bei der Ersten Hilfe Schule Dortmund
- Zentrale Lage & Top-Erreichbarkeit: Unsere Schule in der Hansastraße 101 liegt direkt neben dem Dortmunder Stadttheater (U-Bahnhof Stadtgarten). Perfekt für Mitarbeiter, die ihren Kurs ohne lange Anwege absolvieren möchten.
- Rechtssichere Zertifikate: Alle Schulungen und Belehrungen werden lückenlos dokumentiert und zertifiziert, sodass sie bei jeder behördlichen Prüfung (z. B. durch das Gesundheitsamt oder den MDK) voll anerkannt werden.
- Maximale Flexibilität: Ob Sie als Einzelperson einen schnellen Termin im öffentlichen Kalender buchen oder wir als Berater zu Ihnen in die Praxis kommen – wir richten uns nach Ihrem Zeitplan.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Hygiene & IfsG
Wer benötigt die Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz?
Alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen (z. B. Köche, Servicekräfte, Küchenhilfen, aber auch Erzieherinnen in Kitas oder Pflegekräfte) und dabei mit den Lebensmitteln direkt oder indirekt über Bedarfsgegenstände in Berührung kommen.
Wie oft muss die Hygienebelehrung wiederholt werden?
Nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt muss der Arbeitgeber die Beschäftigten nach Aufnahme der Tätigkeit und im Anschluss alle zwei Jahre erneut belehren und dies dokumentieren.
Können Sie den Hygieneplan für jede Fachrichtung erstellen?
Ja. Egal ob Allgemeinmedizin, Zahnarztpraxis, Dermatologie oder eine physiotherapeutische Einrichtung – wir passen den Hygiene- sowie den Reinigungs- und Desinfektionsplan exakt an die bei Ihnen spezifisch auftretenden Risiken und Instrumenten-Aufbereitungen an.
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