Erste Hilfe für Unternehmen
Das Arbeitsschutzgesetz (DGUV Vorschrift 1) verpflichtet jeden Betrieb, ausreichend ausgebildete Ersthelfer vorzuhalten. Wir bilden Ihr Team praxisnah aus – inhouse bei Ihnen vor Ort oder in unserer Schule in Dortmund.
Ausbildungsinhalte
- Verhalten am Unfallort: Absichern, Notruf, Erstversorgung und Übergabe an den Rettungsdienst.
- Wiederbelebung (Reanimation): Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines Defibrillators (AED).
- Wund- und Verbandlehre: Versorgung von Wunden, Verbrennungen und Blutungen.
- Schock und Kreislaufversagen: Erkennen und richtig handeln.
- Betriebliche Erste-Hilfe-Organisation: Ausstattung, Dokumentation und Meldepflichten nach einem Arbeitsunfall.
Für wen ist die Schulung Pflicht?
Jeder Arbeitgeber muss abhängig von der Beschäftigtenzahl eine Mindestanzahl an Ersthelfern benennen und ausbilden lassen – unabhängig von der Branche. Wir schulen Betriebe aus Verwaltung, Handwerk, Industrie, Gastronomie, Pflege und weiteren Bereichen.
Inhouse vor Ort oder in unserer Schule
Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen oder Sie schulen Ihr Team in der Hansastraße 101, direkt am U-Bahnhof Stadtgarten in Dortmund.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb? In der Regel 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden? Eine Fortbildung wird alle zwei Jahre empfohlen.
Übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten? Als zertifizierte Ausbildungsstelle rechnen wir die Kurse in der Regel direkt mit der zuständigen BG oder Unfallkasse ab.
Können Sie zu uns ins Unternehmen kommen? Ja, wir bieten die Ausbildung sowohl inhouse bei Ihnen vor Ort als auch in unserer Schule an.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht – praxisnah und unkompliziert.
Senden Sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular – wir erstellen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Unternehmen.
